ETH Zürich schliesst Gebäude und hält an Präsenzprüfungen fest
Nach den neuen Entscheiden des Bundesrates m¨¹ssen ETH-Angeh?rige ab Montag obligatorisch von zuhause aus arbeiten. Eine Ausnahme von der Home-Office-Pflicht gilt namentlich f¨¹r experimentelle Arbeiten, Werkst?tten und f¨¹r weitere Aktivit?ten, die eine Pr?senz auf dem Ó¢»ÊÓéÀÖ erfordern. Die ETH-Geb?ude werden mit wenigen Ausnahmen geschlossen. Die Pr¨¹fungssession ab 25. Januar soll wie geplant teilweise vor Ort stattfinden.
Nachdem der externe SeiteBundesrat per Montag, 18. Januar die Massnahmen versch?rftcall_made hat, hat die Schulleitung der ETH Z¨¹rich auf das gleiche Datum einzelne Anpassungen beschlossen. Vieles erinnert an den Lockdown von M?rz 2020: Home-Office-Pflicht und Schliessung der Geb?ude. Dennoch gibt es wichtige Unterschiede, wie Ulrich Weidmann, Leiter der ETH-Covid-19-Taskforce betont: ?Im Gegensatz zum letzten Fr¨¹hjahr k?nnen wir experimentelle Forschung und Lehre an der ETH weiterhin erm?glichen.? Auch gibt es kein ?Ó¢»ÊÓéÀÖverbot? f¨¹r Studierende, und die Bibliothek kann ihre Ausleihe aufrecht erhalten. Dennoch wird sich der Ó¢»ÊÓéÀÖ leeren, und aus Sicherheitsgr¨¹nden werden die meisten Geb?ude geschlossen.
Home-Office obligatorisch
?Auch wenn die meisten ETH-Angestellten bereits seit Monaten von zuhause aus arbeiten, sind wir uns bewusst, dass die generelle Home-Office-Pflicht f¨¹r manche von ihnen einen grossen Einschnitt darstellt?, sagt Weidmann. Betroffen seien insbesondere jene, die zuhause ¨¹ber keine ideale Arbeitssituation verf¨¹gen. Noch vor einer Woche ist die Taskforce davon ausgegangen, dass es ohne diese einschneidenden Massnahmen geht. ?Doch das Homeoffice hat sich nicht in der ganzen Schweiz im gleichen Masse durchgesetzt, und angesichts der neuen aggressiveren Variante des Coronavirus m¨¹ssen wir alle unseren Beitrag leisten, die Infektionszahlen zu senken?, gibt der Leiter der ETH-Corona-Taskforce Weidmann zu bedenken.
So gilt ab 18. Januar an der ETH das Homeoffice-Obligatorium. Ausnahmen davon gibt es f¨¹r experimentelle Arbeiten in Forschung und Lehre sowie in Kooperation mit der Industrie inklusive Spin-off-Firmen. Diese d¨¹rfen vor Ort weitergef¨¹hrt werden, wobei Schutzkonzepte daf¨¹r zu sorgen haben, dass gem?ss den Vorgaben des BAG m?glichst wenig Personen gleichzeitig anwesend sind. Dar¨¹ber hinaus d¨¹rfen weiterhin Mitarbeitende in Werkst?tten oder mit Schalterdienst an der ETH arbeiten. Wer aber nicht auf eine Infrastruktur auf dem Ó¢»ÊÓéÀÖ angewiesen ist, um seine oder ihre Aufgabe zu erf¨¹llen, muss von zuhause aus arbeiten. Das gilt explizit auch f¨¹r alle nicht-experimentell Forschenden.
ETH-Geb?ude werden geschlossen
Da die Geb?ude ab Montag weitgehend leer stehen, werden sie aus Sicherheitsgr¨¹nden geschlossen und k?nnen nur mit der ETH-Karte und entsprechender Berechtigung betreten werden. Weiterhin offen bleibt das Hauptgeb?ude mit der Bibliothek und den Schaltern des Rektorats. Die Bibliothek wird ihre physischen Ausleihen mit leichten zeitlichen Einschr?nkungen wochentags von 9 Uhr bis 18 Uhr offenhalten. Hinzu kommen einzelne Geb?ude mit ge?ffneten Verpflegungsbetrieben. Ab 25. Januar werden zus?tzlich f¨¹r die Pr?senzpr¨¹fungen tempor?r die betreffenden Geb?ude ge?ffnet.
Pr¨¹fungen vor Ort sollen stattfinden
Das Wohl der Studierenden geniesst bereits seit l?ngerem die h?chste Aufmerksamkeit der Schulleitung. Sie hat mehrfach betont, alles tun zu wollen, dass keine Studentin und kein Student wegen Corona ein Studienjahr verliert. ?Nach intensiven Abkl?rungen d¨¹rfen wir davon ausgehen, dass wir die Gesundheit unserer Studierenden nicht in Gefahr bringen, wenn wir gewisse Pr¨¹fungen in Pr?senz durchf¨¹hren?, sagt Rektorin Sarah Springman. ?Denn damit die Leistungen der Studierenden fair beurteilt werden und die Ausbildungsqualit?t keinen Schaden nimmt, k?nnen wir beispielsweise Pr¨¹fungen, die ¨¹ber den Fortgang des Studiums entscheiden, nicht remote durchf¨¹hren?, erkl?rt die Rektorin. M¨¹ndliche Pr¨¹fungen werden hingegen generell remote stattfinden.
F¨¹r die Pr¨¹fungen vor Ort gilt nicht nur ein rigoroses Schutzkonzept, sondern neu auch die Vorschrift f¨¹r Studierende, medizinische Masken zu tragen. Community-Masken aus Stoff sind also nicht erlaubt. Die Rektorin hat die Studierenden und die Dozierenden in einem separaten E-Mail informiert.
Dieses Vorgehen wird vom Verband der Studierenden der ETH vollumf?nglich gest¨¹tzt. VSETH-Pr?sident Luca Dahle: ?F¨¹r uns ist es zentral, dass m?glichst wenige der Studierenden aufgrund der Corona-Situation ihr Studium verl?ngern m¨¹ssen. Deshalb steht der VSETH voll und ganz hinter dem Plan, Pr?senzpr¨¹fungen durchzuf¨¹hren.?
Wie weiter?
Wie es danach weitergeht, ist zurzeit noch offen. Klar ist, dass das Fr¨¹hlingssemester so startet, wie das Herbstsemester geendet hat: im Online-Modus. Und klar ist auch, dass die Massnahmen des Bundesrats und die neuen Regelungen der ETH vorerst bis Ende Februar gelten. ?Zurzeit kann niemand sagen, wie sich die Situation entwickelt. Ich gehe davon aus, dass wir fr¨¹hestens nach Ostern 2021 wieder mehr Pr?senzveranstaltungen werden anbieten k?nnen?, sagt Rektorin Springman.
Diese Unsicherheit betrifft auch alle anderen Angeh?rigen. ?Wir hoffen nat¨¹rlich alle, dass die Schulen, Krippen und Horte offenbleiben und sich die Situation so entspannt, dass im M?rz wieder erste Lockerungen m?glich sind?, sagt Taskforce-Leiter Weidmann. Ebenso ist aber m?glich, dass es zu weiteren Versch?rfungen kommt und/oder sich der Lockdown weiter hinzieht. Es ist mit schwierigen Wochen zu rechnen. ?Vielleicht hilft es, wenn wir uns daran erinnern, wie wir die Situation vor einem Jahr gemeinsam gemeistert haben?, macht Weidmann Mut und weist zudem auf die monatlichen Townhalls von Vizepr?sidentin Julia Dannath hin, die sich um das mentale Wohlergehen der ETH-Angeh?rigen drehen.
An der n?chsten Townhall, die am 28. Januar um 15.30 Uhr stattfindet, werden Julia Dannath und Ulrich Weidmann auf die aktuelle Situation eingehen und auch wichtige Fragen beantworten. Eine Einladung folgt per E-Mail in den kommenden Tagen.
Das sind die wichtigsten COVID-Regeln an der ETH:
- ETH-Angeh?rige m¨¹ssen zuhause arbeiten und lernen. Ausnahmen gelten f¨¹r die experimentelle Forschung und Lehre, die Werkst?tten und Spin-off-Firmen auf dem Ó¢»ÊÓéÀÖ sowie weitere Bereiche, die zwingend eine Pr?senz auf dem Ó¢»ÊÓéÀÖ voraussetzen. Eine Bewilligung ist f¨¹r diese Ausnahmen nicht notwendig.
- Die Geb?ude bleiben ab 18. Januar mit Ausnahme des Hauptgeb?udes geschlossen.
- Die Ausleihe in der Bibliothek im HG bleibt offen; geschlossen sind die Leses?le.
- Die Maskentragpflicht gilt nach wie vor sowohl in den Innenr?umen als auch auf dem Aussengel?nde an allen ETH-Standorten.
- Mitarbeitende m¨¹ssen auch am Arbeitsplatz eine Maske tragen. Davon ausgenommen sind Mitarbeitende, die sich allein in einem Raum befinden.
- Aufgrund der Verordnung des Bundes sind Ansammlungen von mehr als f¨¹nf Personen weder in Innen- noch in Aussenr?umen gestattet.
- In Einklang mit der Verordnung des Bundes leistet die ETH keine Entsch?digung f¨¹r die Arbeit im Homeoffice (z.B. Strom- oder Telefonkosten, Anteil an Mietkosten).
Detaillierte Informationen finden Sie im neuen Masterplan sowie auf den ETH-Webseiten zum Coronavirus
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